MPC Flottenfonds III: Streit auf dem Rücken der Anleger

MPC Flottenfonds III: Streit auf dem Rücken der Anleger GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es ist selten genug – doch der MPC Flottenfonds III gehört zu den momentan wenigen erfolgreichen Schiffsfonds. Kein Grund zur Sorge also für sie Anleger? Leider nicht. Denn der Streit zwischen der Fondsgesellschaft und der Reederei E.R. Schifffahrt geht weiter. Leidtragende sind die Anleger, die auf ihre Auszahlungen warten müssen.

Zum Hintergrund: Die Reederei E.R. Schifffahrt fordert von dem Fonds 50 Millionen Dollar. Ob diese Forderung rechtens ist, muss das Gericht noch im Hauptsacheverfahren klären. Bis dahin erhalten die Anleger aber voraussichtlich kein Geld. Das hat das OLG Hamburg jetzt entschieden (Az. 11 U 146/14), wie unter anderem das Handelsblatt berichtet. Nach Ansicht des OLG Hamburg stehen der Reederei vertragliche Ansprüche gegen den MPC Flottenfonds III zu. Daher hat es verfügt, dass die Gelder an die Anleger nicht ausgezahlt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Das Hauptsacheverfahren beginnt Ende August. Die Fondsleitung äußerte sich zwar zuversichtlich, dass die Arrestierung der Anlegergelder wieder aufgehoben werde, Verunsicherung dürfte bei den Anlegern allerdings bleiben. Betroffen sind fast 8000 Anleger, die in den MPC Flottenfonds III investiert haben und deren Renditen sinken könnten, wenn an die Reederei tatsächlich 50 Millionen Dollar gezahlt werden müssten.

Die Fondsschiffe waren Ende 2013 mit Zustimmung der Anleger verkauft worden. Allerdings steht der Vorwurf im Raum, dass die Anleger nicht alle nötigen Informationen erhalten haben und eventuell ein höherer Verkaufserlös möglich gewesen wäre. Dies hätte dann auch eine höhere Rendite zur Folge gehabt.

In dieser unübersichtlichen Situation können sich verunsicherte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Er kann prüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

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