Schönheitsreparaturen – nicht alles was im Mietvertrag steht ist rechtens Grundsätzlich kann man Schönheitsreparaturen als Aufbereitung des Mietobjekts verstehen. Dazu gehören das Tapezieren, das Anstreichen und Kalken der Wände und Decken, das Lackieren der Heizkörper und Heizungsrohre, das Streichen der Fußböden,...