Neuerscheinung: „Schiller für Juristen von Marius Breucker

Schiller, der Freiheitsdichter, als Dichter des Rechts.

Die Ausbeute des mehrjährigen Streifzuges des Stuttgarter Anwaltes durch Schillers Werke ist groß: Knapp 400 Zitate zu Recht, Gerechtigkeit und verwandten Themen, versammelt in gut sortierter alphabetischer Ordnung. Zitate, die zum kulturellen Gemeingut gehören wie „Geben sie Gedankenfreiheit“ aus „Don Carlos“ und „Denn das Auge des Gesetzes wacht“ aus dem „Lied von der Glocke“ finden sich neben weniger Geläufigem aus weniger bekannten Werken wie der „Sendung Moses“: „Nichts ist einer großen Seele unerträglicher, als Ungerechtigkeit zu dulden“. Die Schlagworte erleichtern das Auffinden der Zitate, führen aber auch zu neuen gedanklichen Verknüpfungen. So findet man den Satz „Die großen Herrn sind so selten dabei, wenn sie Böses tun“ aus „Fiesco“ unter dem juristisch passenden Terminus der „Mittelbaren Täterschaft“.

Schiller, der Freiheitsdichter, in Wahrheit also ein Dichter des Rechts? „Im Recht sieht Schiller das Mittel zum Schutze der Freiheit des einzelnen gegen Willkür und Despotismus“, sagt Marius Breucker. Das Recht flankiert also gleichsam die Freiheit, was die große Bedeutung des Rechts in Schillers Werk erklärt. Hinzu kommt das zweijährige Jurastudium Schillers auf der Carlsschule. Dieses ungeliebte, vom Herzog aufgezwungene Studium wird von den Biographen mit dem Hinweis erwähnt, dass Schiller während der Rechtsvorlesungen lieber an poetischen Versuchen arbeitete. Dessen ungeachtet blieb Schillers zweijähriges juristisches Exerzitium mit Begriffs- und Denkschulung in römisch-rechtlicher Dogmatik nicht ohne Wirkung auf sein Werk: Wenn sich Schiller mit der Legitimation von Herrschaft, den unveräußerlichen Menschenrechten oder den Ursachen für Verbrechen auseinandersetzt, wird seine Kenntnis des herrschenden Rechtsdenkens deutlich. Schiller grenzt sich hiervon ab und vertritt erstaunlich moderne und bis heute aktuelle Standpunkte. „Schiller für Juristen“ fördert dies an verschiedenen Stellen zu Tage: Natürlich in den Dramen als Schillers ureigenes Genre, etwa in „Maria Stuart“ oder „Wilhelm Tell“, aber auch in Erzählungen wie dem „Verbrecher aus verlorener Ehre“ oder der Vorlesung „Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon“. Ein gelungenes, die Schiller-Rezeption sicherlich befruchtendes Büchlein in handlichem Format – lohnend für alle Freunde prägnanter Sprache und Gedanken – nicht nur für Juristen!

„Schiller für Juristen“, herausgegeben von Dr. Marius Breucker, erschien im Dezember 2015 als Band 39 in der „Kleinen Reihe“ des Scribo-Verlages unter ISBN: 978-3-937310.

Weitere Informationen zu Marius Breucker, zur Pressemeldung „Neuerscheinung: „Schiller für Juristen von Marius Breucker“ und zum Interview „Das Gesetz ist der Freund des Schwachen – Schillerzitate für Juristen“ sind auch auf:

https://plus.google.com/100409557295053215329

zu finden.

Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22-24

70182 Stuttgart
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