Verband Hanseatischer GmbH-Geschäftsführer fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge

Verband Hanseatischer GmbH-Geschäftsführer fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge „Wir brauchen zeitlich befristete Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge, insbesondere für Praktika, sodass auch wenig qualifizierte Migranten eher eingestellt werden und mehr Berufserfahrung sammeln können“, sagt Matthias Kroll, Vorstandsmitglied des Hanseatischen GmbH-Geschäftsführer Verbandes. Der Verband wünscht sich Reformen von der Bundesregierung, damit die schnelle Integration von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht wird und Arbeitgeber zusätzliche Anreize erhalten, Flüchtlinge einzustellen. „Geringqualifizierte mit erheblichen Sprachproblemen können zu Beginn nur für einfache Hilfstätigkeiten eingesetzt werden, dies ist dann aber gerade für kleine und mittelständische Unternehmen schwer mit den Anforderungen des Mindestlohnes umzusetzen“, so Kroll für den Verband.

Auf der Veranstaltung des Hanseatischen GmbH-Geschäftsführer Verbandes zum Thema „Personalgewinnung 2016: Anforderungen bei der Einstellung von Migranten und Asylsuchenden“ am 18. April 2016 im Anglo-German Club Hamburg informierten sich rund 30 GmbH-Geschäftsführer über die Beschäftigung von Flüchtlingen. Die Referenten Gesine Keßler-Mohr vom IQ Netzwerk Hamburg und Dirk Heyden, Geschäftsführer des Jobcenters Hamburg, stellten unter anderem vor, in welchem Rechtsrahmen Flüchtlinge arbeiten dürfen und welche Richtlinien bei der Beschäftigung bestehen. Derzeit sind in Hamburg ungefähr 11.800 Flüchtlinge anerkannt und erhielten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, berichtete Dirk Heyden. Problematisch sei allerdings, dass die genaue Qualifikation der Personen oft gar nicht bekannt sei und die fehlenden Sprachkenntnisse würden eine erhebliche Barriere darstellen.

„Der Abend zeigte, dass unter den Arbeitgebern eine große Bereitschaft herrscht, Migranten in den Betrieb zu integrieren, denn Fachkräfte werden dringend benötigt. Die betriebliche Aus- und Weiterbildung und der Sprachunterricht der Migranten stellt jedoch insbesondere die kleineren Betriebe zunächst vor zu große finanzielle personelle und Herausforderungen“, so Matthias Kroll. „Als Interessensvertretung der Hanseatischen GmbH-Geschäftsführer wünschen wir uns, dass die Bundesregierung die Hürden verringert und damit die Beschäftigung von Flüchtlingen und die rasche Integration in den Arbeitsmarkt gelingt“, sagt Kroll.

Weiterführende Informationen erhalten Interessierte am 28.6.2016 auf dem „Marktplatz der Begegnungen“, einer gemeinsamen Veranstaltung der Handels- und Handwerkskammer Hamburg, der UV Nord, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Agentur für Arbeit und des Jobcenter team.arbeit.hamburg.

Hanseatischer GmbH-Geschäftsführer Verband Hamburg e.V.
Matthias Kroll
Osterbekstrasse 90c

22083 Hamburg
Deutschland

E-Mail: info@hanseatische-gmbh-geschaeftsfuehrer.de
Homepage: http://www.hanseatische-gmbh-geschaeftsfuehrer.de
Telefon: +49 (40) 23 85 69 – 0

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