Verbesserungen in der Pflege für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Zum 1.Januar 2016 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es enthält deutliche Verbesserungen für die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen.

Was ändert sich?

Alle Pflegebedürftigen erhalten erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an Demenz erkrankt sind.
Erreicht wird dies durch eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens.
Ziel dieses Gesetzes ist laut Gesundheitsminister Gröhe, mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
Die bis jetzt bestehenden drei Pflegestufen werden weiter ausdifferenziert zu fünf Pflegegraden.
Die Zuordnung erfolgt durch ein neues Begutachtungsverfahren. Wurde bisher überprüft, was der Pflegebedürftige nicht kann, wird nun überprüft, was der Pflegebedürftige noch kann! Erfasst wird der Grad der Selbständigkeit in pflegerelevanten Bereichen. Neu ist vor allem, dass jetzt auch der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen berücksichtigt werden kann!
Die pflegerelevanten Bereiche sind:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die neue Regelung gilt ab 01.01.2017
Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung und der Umstellung auf das neue Verfahren.

Folgende Regelungen treten 2017 in Kraft:
Beratung: Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wer Pflegeleistungen beantragt, erhält automatisch ein Beratungsangebot.
Leistungen: Die neuen Leistungsbeträge bedeuten höhere Leistungen für die meisten Pflegebedürftigen. Die Erstattung im Einzelnen in EUR:
Geldleistungen ambulant Sachleistungen ambulant vollstationär
PG1 125 0 125
PG2 316 689 770
PG3 545 1298 1262
PG4 728 1612 1775
PG5 901 1995 2005

Die Leistungen der ambulanten Pflege werden ausgeweitet und an den Bedarf angepasst. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens werden als Regelleistung eingeführt und betragen für alle Pflegegruppen 125.- EUR. Sie sind jedoch zweckgebunden.
Der Eigenanteil bei stationärer Unterbringung wird einheitlich festgelegt, also unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad und beträgt ab PG2 580.- EUR

Einstufung: Alle aktuell Pflegebedürftigen werden automatisch in einen der neuen Pflegegrade eingeordnet. Für alle, die bereits Leistungen erhalten, bleibt die Leistung mindestens gleich hoch, die meisten erhalten sogar deutlich mehr.

Pflegende Angehörige: Die soziale Absicherung für pflegende Angehörige wird verbessert. Abhängig vom Umfang der Pflege und vom Pflegegrad werden für deutlich mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge entrichtet. Auch wird die Absicherung in der Arbeitslosen- und in der Unfallversicherung verbessert.

Stationäre Unterbringung: Es werden neue Pflegesätze und neue Personalschlüssel mit den Trägern der Pflegeheime vereinbart.

Beitragssatz: Der Beitragssatz steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55% bzw. 2,8% für Kinderlose.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.24h-daheimbetreuung.de

Seniorenbetreuung Lebherz
Joachim Lebherz
Rotdornstrasse 50

72461 Albstadt
Deutschland

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Telefon: 07432 1599035

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