Rundfunkbeitrag: Zwangsarbeit für Verweigerer?

Rundfunkbeitrag: Zwangsarbeit für Verweigerer? Die Hinweise auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag zeigen im Sinne asiatischer Weisheit einen taktvollen Weg auf: Gerichtsvollzieher und Richter samt Vollzugsbeamte im Polizeidienst dürfen ohne Gesichtsverlust die gesellschaftliche Situation des Beitragsservice betrachten. Verantwortliche und Mitarbeiter in den Rundfunkanstalten dürfen dies ebenfalls tun. Worum geht es?

Asiatische Kampfkunst
Ein asiatischer Kämpfer beobachtet seinen Gegner genau. Er weicht scheinbar zurück, nutzt den Schwung des Gegners und bringt ihn zu Fall. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit folgt der Sichtweise der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Doch diese können trotz der in 2007 der Europäischen Kommission [1] zugesagten Maßnahmen nicht leugnen, dass neben ein wenig öffentlich-rechtlicher Sendezeit überwiegend kommerzielle Sendezeit geplant ist. Dem entspricht in der Folge auch die Organisation und die Haushaltsführung. Sauber wäre nur eine organisatorische und finanzielle Trennung in Behörden mit hoheitlichem Auftrag und privaten Sendern mit kommerziellen Aufgaben.

Deutsche Wirklichkeit
Während Straftäter mit Migrantenbonus und kriminelle Asylbewerber mangels freier Gefängniszellen auf Bewährung verurteilt oder nach kurzer Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt werden, bleibt die Frage, wie der Beitragsservice eigentlich mit den Verantwortlichen aus rund 40 Millionen bundesdeutschen Haushalten verfahren will, die den monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro nicht begleichen. Gibt es zumindest theoretisch Alternativen zu einem Gefängnisaufenthalt, wie er gerne von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, von Obergerichtsvollzieherinnen und Obergerichtsvollziehern angedroht wird?

Einweisung in die Psychiatrie?
Psychiatrische Einrichtungen kooperieren teilweise mit Behindertenwerkstätten. Das wäre eine Möglichkeit für unbequeme Menschen, Zwangsarbeit zu leisten: „Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht. Sklaverei und Leibeigenschaft beschreiben ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis, bei dem der Mensch als Eigentum und Objekt des Menschenhandels im Vordergrund steht.“ [2] Menschen in Deutschland haben Personalausweise. Daher mögen sich Juristen frei fühlen, über dieses Personal der Bundesrepublik Deutschland frei zu verfügen und vor Gericht zur Sache aufzurufen. Angesprochen fühlt sich natürlich ein Mensch, auch wenn er nur Personal ist. Doch was ist, wenn es sich um einen Gewerksschaftsführer, einen Piloten oder um einen Lokführer handelt? Wer zettelt dann einen Streik an, wer fliegt dann das Flugzeug und wer steuert dann den Zug, wenn solche Berufstätigen Zwangsarbeit für den Beitragsservice leisten? Immerhin sind sie keineswegs zahlungsunfähig, sondern sie sehen sich außerstande, Unrecht gutzuheißen und Unrecht zu tun.

Gemeinnützige Arbeit?
Die Bundesagentur für Arbeit hat auch schöne Möglichkeiten: „Zusatzjobs sind die Weiterführung der schon seit den 1920er Jahren bestehenden ‚gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit‘. Nach der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 1. Februar 1924 mussten Arbeitsfähige, die eine Fürsorgeunterstützung durch die Länder und Kommunen als Träger der Fürsorge erhalten wollten, gemeinnützige Arbeit leisten. Die Unterstützung konnte in geeigneten Fällen entweder durch die Anweisung angemessener Arbeit gemeinnütziger Art gewährt oder von der Leistung solcher Arbeit abhängig gemacht werden. Auch Arbeitslose, die von der 1927 als Träger der Arbeitslosenversicherung gegründeten Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die sogenannte Krisenunterstützung erhalten wollten, die, wie die spätere Arbeitslosenhilfe, keine Versicherungs- sondern eine Fürsorgeleistung war, mussten, soweit dazu Gelegenheit bestand, eine zusätzliche, gemeinnützige und zumutbare vorübergehende Arbeitsleistung erbringen. Sie erhielten hierfür neben der Fürsorgeleistung eine Mehraufwandsentschädigung durch den Träger der Arbeit.“ [3]

Viel Geld für Millionäre
1923 wurden 25 Mark jährlich eingesammelt: „Für Schwarzhörer waren im Telegraphengesetz Geldstrafen und im Extremfall Gefängnis bis zu sechs Monaten vorgesehen.“ [4] Früher wie heute brauchen Menschen Beispiele und Vorbilder, damit sie den Grund für den Rundfunkbeitrag verstehen. So können alle Verweigerer des Rundfunkbeitrages zum Wohle vermögender Moderatoren motiviert werden, ihren Obulus von 17,50 Euro monatlich zu leisten. Vertragliche Verpflichtungen von Moderatoren wollen finanziert sein: „Der Moderator erhielt offenbar 4,6 Millionen Euro für eine Vorabendshow, die vorzeitig abgesetzt wurde, und 400.000 Euro für zwei Abendshows, die nie produziert wurden.“ [5] In der bunten Republik Täuschland ist alles möglich. Aber wer weiß? Vielleicht ist diese Meldung in der Lügenpresse nur eine von den vielen Säuen, die tagein und tagaus durch das bundesdeutsche Mediendorf getrieben werden. Schauermärchen sind schön.

Überschuldung
Die Frage ist nur: Wann und wo sollen alle Verweigerer des Rundfunkbeitrages ihre Zwangsarbeit zum Wohle solcher Moderatoren ableisten? So klein die BRD auch ist, aufgrund ihrer Überschuldung ist sie bereits an ihre Grenzen gestoßen. Es funktioniert nicht. Es gibt kein Geld für Wohnsitzlose, aber für Asylbewerber, während bankrotte Banken und Staaten Priorität haben vor der bunten deutschen Infrastruktur mit renovierungsbedürftigen Straßen und Schulen. Banken und Staaten schlucken das erhöhte deutsche Steueraufkommen. Irgendwelche Zwangsarbeit für die Verweigerer des Rundfunkbeitrages kann es nicht geben, weil die Kassen leer sind und kein Bedarf besteht. Sollen die Schlaglöcher in den Straßen flicken? Es ist kein Asphalt da.

Tradition
Privatsender finanzieren sich nur über Werbung. Obwohl die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wegen ihres kommerziellen Handelns ihre Einkünfte hauptsächlich über Werbung beziehen, hat der Umgang mit Hörfunkempfängern seit 1924 Tradition: „Ernst Hardt, erster Intendant der Westdeutschen Rundfunk AG Werag (später WDR), sah es als problematisch an, nicht zahlenden Hörern mit Gefängnis und Zerstörung ihrer Familienverhältnisse zu drohen. Die Deutsche Reichspost baute und unterhielt große Teile der Rundfunkinfrastruktur und drängte die Programmmacher, die Hörer offensiver zum Einhalten der Vorschriften zu bewegen: ‚Es soll ein regelrechtes Jagen geben mit Fallen, die wirklich zuschnappen und Schlingen, die wirklich fangen, und wir sollen dabei helfen‘, sprach Hardt im Abendprogramm. ‚Aber wir möchten nicht gern die Häscher sein von Menschen, die wir lieb haben, weil sie uns hören.‘ Hardt endete den Vortrag mit der Ankündigung, dies sei die letzte Aufforderung vor der ‚Schwarzhörer-Razzia‘: ‚Lassen Sie mich diesen betrüblichen, ja diesen eigentlich ernsten Beginn eines ‚Lustigen Abends‘ mit der Hoffnung schließen, dass diese Warnung genügen wird, uns zu dem Lohn für unsere Arbeit und Ihnen aus einer Gefahr zu verhelfen, die schon morgen, schon übermorgen, die an jedem Tag und jeder Stunde Übles für Sie zum Ende haben könnte: Geldstrafe und den Verlust Ihres Gerätes oder Gefängnis. Weiß Gott, lassen Sie es um der lumpigen zwei Mark nicht dahin kommen!‘ “ [4]

Die Spannung wächst
Wer ist schneller? Der Hase oder der Igel? Die Demokratten oder die Monarchie? Die Demokratie befindet sich im Dilemma der Überschuldung, die Monarchie hat sich am 9. November 1918 mit einer 14-prozentigen Staatsquote [6] verabschiedet. Und genau so kehrt sie zurück, auch wenn dies vielen Alimentierten nicht gefallen wird: www.prmaximus.de/124536 . Dann haben finanzielle Zwangsbeglückungen von Moderatoren keinen Platz mehr wegen Unfinanzierbarkeit. Die BRD-Staatsquote beträgt in 2015 über 50 Prozent mit wachsender Tendenz. [7] Der Umverteilungsstaat, der Lobbyistenstatt und der Parteienstaat sind unbezahlbare Auslaufmodelle. Sie haben fertig. Der Link zu diesem Pressetext ist über www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag erreichbar.

Quellen:
[1] www.ard.de/download/74354/index.pdf
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgelegenheit_mit_Mehraufwandsentschädigung
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgebühr
[5] www.tinyurl.com/Millionen-Daeumchendrehen
[6] www.wilhelm-der-zweite.de/kaiser/grossersprungnachvorn.php
[7] www.wilhelm-der-zweite.de/essays/bandulet.php

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