Schönheitsreparaturen – nicht alles was im Mietvertrag steht ist rechtens Grundsätzlich kann man Schönheitsreparaturen als Aufbereitung des Mietobjekts verstehen. Dazu gehören das Tapezieren, das Anstreichen und Kalken der Wände und Decken, das Lackieren der Heizkörper und Heizungsrohre, das Streichen der Fußböden,...
Die Vorschläge sehen entscheidende Änderungen am Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vor, durch das sich auch die EEG Umlage bestimmt. Unter anderem soll die Energiewende marktnäher gestaltet werden, hinter dem harmlosen Begriff wittert eine Schaar von Kritikern aus der Ökostrom Branche und...