Die EG-Richtlinie 89/655 gibt „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit vor. Der Artikel 3 überträgt dem Arbeitgeber die Pflicht, die „Arbeitsmittel so zu gestalten, dass bei deren Benutzung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz...