Behördliche Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans vor internationalen Fußballereignissen waren Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Stuttgarter Sportrechtlers Dr. Marius Breucker. Zulässig sind Maßnahmen demnach nur auf einer einzelfallorientierten, dokumentierten Tatsachengrundlage. Dagegen verbieten sich pauschale Urteile und Einordnungen auch dann, wenn Hooligans in der...
Dies muss schon bei der Frage, ob ein Prozess geführt werden soll oder nicht, erwogen werden. Andererseits gibt es Situationen, in denen ein Rechtsstreit unausweichlich ist. Dies gilt zum einen, wenn das Unternehmen verklagt wird. Gegen eine Klage muss sich ein...