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Gefängnis für verweigerten Rundfunkbeitrag?

Wie auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag beispielhaft dargestellt, kann ein Gerichtsvollzieher in seinem Schreiben auf einen Gefängnisaufenthalt hinweisen, wenn jemand keinen Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice bezahlt. Diese Drohkulisse ist eindrucksvoll für Theaterbesucher. Doch wer sich ohne Scheu auf die Bühne des Lebens begibt, erkennt...