Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat festgestellt, dass der Mindestlohn nach deutschem Recht gezahlt werden muss und zum Mindestlohn Zeit auch sogenannte „Warte- oder Abrufzeit“ zählt. Auswirkungen für die aus dem Ausland kommenden Betreuungskräfte in der Pflege- und Altersbetreuung?...
(Mynewsdesk) Berlin, 04.02.2015. Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn. Natürlich gilt der festgelegte Stundensatz auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie auch für im Privathaushalt beschäftigte ausländische Betreuungskräfte. Für osteuropäische Arbeitnehmer und insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte ist der Mindestlohn...