Gemäß dem neuen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, welches kürzlich im Bundestag verabschiedet wurde, dürfen die Zulassungsausschüsse Anträge auf Nachbesetzung ab einen Versorgungsgrad über 140 Prozent ablehnen. Es soll zwar Ausnahmen geben und sicherlich wird der Gesetzgeber den Zulassungsgremien etwas Zeit geben, um das Gesetz...