Das Vorkaufsrecht gilt gem. § 577 Abs. 1 S. 2 BGB allerdings nicht, wenn der Vermieter seine Immobilie an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts (z.B. im Haushalt lebende Pflegekräfte) verkauft. Laut Rechtsprechung zählen zu den vorkaufsberechtigten Personen der...