Hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung der neuen EnEV und moderate Preissteigerungen für Immobilien

Bußgelder bei Nichteinhalten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), eine stark gesunkene Nachfrage nach Photovoltaikanlagen, ein moderater Preisanstieg für Mieten und Wohneigentum im Jahr 2013 – auch in der vergangenen Woche gab es wieder zahlreiche Nachrichten aus der Immobilienbranche, die der immonewsfeed thematisiert hat.

Wer sich nicht an die neue Energiesparverordnung (EnEV) hält, die am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, riskiert Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, warnt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB). Laut VPB seien vor allem Besitzer und Käufer von Altbauten betroffen – wer nach dem 1. Februar 2002 ein älteres Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen gekauft hatte, musste innerhalb von zwei Jahren z. B. veraltete Heizungen austauschen oder für eine neue Dämmung der obersten Geschossdecke sorgen.
Die Preissteigerungen bei Mieten und Wohneigentum in den deutschen Ballungsgebieten sind eine Folge der erhöhten Nachfrage und deuten nicht auf eine Spekulationsblase hin – zu diesem Schluss kommt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in seinem Frühjahrsgutachten. Überwiegend die deutschen Großstädte seien von der Preiserhöhung betroffen, die für Einfamilienhäuser bei 4,3 Prozent und für Eigentumswohnungen bei 3,5 Prozent liegt. Für 2014 erwartet der ZIA eine weitere nominale Preissteigerung für deutsche Immobilien von durchschnittlich 3 Prozent.

Wie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. meldete, wurden 2013 nur 124.000 Solarstromanlagen neu in Betrieb genommen – ein Minus von 56 Prozent gegenüber 2012. Der Verband nennt als Ursache die geplante Solarstromabgabe sowie die starken Einschnitte bei den Fördermitteln und befürchtet zukünftig verheerende Folgen für die gesamte Solarwirtschaft und ihre über 60.000 Mitarbeiter, sollte der Fördermechanismus der aktuellen Entwicklung nicht deutlicher und schneller entgegensteuern.
In Deutschland sank die Zahl der Zwangsversteigerungen im letzten Jahr um 22 Prozent, wie der Ratinger Fachverlag Argetra mitteilt – Grund dafür sei die weiterhin hohe Nachfrage nach Kapitalanlagen und Wohneigentum. Argetra hatte die Anzahl der Zwangsversteigerungen von rund 500 Amtsgerichten analysiert und dabei einen deutlichen Rückgang der Versteigerungen festgestellt. Der Verlag schätzt, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Immobilien aus Zwangsversteigerungen bestehen wird.

Laut eines aktuellen Urteils des Bundesgerichthofs (BGH) ist eine unwirtschaftliche Heizung in Gewerberäumen kein Mietminderungsgrund, sofern sie dem Standard zum Zeitpunkt der Gebäudefertigstellung entspricht und einwandfrei läuft (AZ XII ZR 80/12). Bei Unterzeichnung des Mietvertrages habe die Mieterin im aktuellen Fall die technische Ausstattung akzeptiert.

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wavepoint e.K.
Sascha Tiebel
Münsters Gäßchen 16

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