Teure Immobilien in deutschen Großstädten, befürchteter Modernisierungs-Stopp wegen Kürzung der Modernisierungsumlage

Hohe Preise für Immobilien in den deutschen Metropolen, Warnung vor Investitions-Stopp aufgrund der Modernisierungsumlage, fristlose Kündigung wegen Beschimpfung des Vermieters – auch die letzte Woche brachte wieder zahlreiche interessante Neuigkeiten aus der Immobilienwelt mit sich, auf die im immonewsfeed eingegangen wurde.

Laut dem aktuellen Monatsbericht der Deutschen Bundesbank weichen die Wohnimmobilienpreise in den deutschen Großstädten um schätzungsweise 25 Prozent nach oben ab – und Häuser und Wohnungen sind damit stark überteuert. Das durch Neubauten geschaffene zusätzliche Angebot reiche nicht aus, um die hohe Nachfrage zu befriedigen, so die Bundesbank. Die Preissteigerungen für Mietwohnungen dagegen fielen zwar weniger stark aus, die Bundesbank befürchtet jedoch wegen politischer Eingriffe wie der Mietpreisbremse eine sinkende Investitionsbereitschaft in Neubauten und somit einen stärkeren Preisdruck.

Auch die Preise für Büroimmobilien sind hoch: Gemäß dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) sind die Mieten dafür im letzten Jahr im Durchschnitt um 5,9 Prozent gestiegen. Die Mieten für Neuverträge stiegen um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal; Grund für die Verteuerung von deutschen Büroimmobilien ist dem Verband zufolge die geringe Anzahl an Neubauten, wodurch moderne Büroflächen immer knapper werden.

Der Branchenverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) befürchtet wegen der von der Bundesregierung geplanten Kürzung der Modernisierungsumlage von 11 auf 10 Prozent einen Stopp von Modernisierungen und Sanierungen von Bestandsimmobilien. Die Wohnungswirtschaft kritisiert, dass ein Großteil der Kosten nicht mehr umlagefähig sein wird.

Wer seinen Vermieter beschimpft, riskiert eine Kündigung – das Amtsgericht München gab nun einem Vermieter Recht, der seinem Mieter gekündigt hatte, nachdem er von ihm als Schwein bezeichnet wurde (AZ 411 V 8027/13). Das Amtsgericht München sah in der Äußerung und der Tatsache, dass der Mieter keine Einsicht zeigte, eine erhebliche Verletzung des Mietvertrages – dem Vermieter sei es nicht zuzumuten, das Mietverhältnis weiter fortzusetzen.

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wavepoint e.K.
Sascha Tiebel
Münsters Gäßchen 16

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