Lösungsansätze für Wohnungsprobleme in Deutschland, nachlassende Qualität am Bau

Entschädigung für Nutzungsausfall bei längerem Verzug eines Bauprojekts, Qualitätsverlust im Baubereich, Fraktionsanträge zum sozialen Wohnungsbau und zum Mietrecht – in der vergangenen Woche gab es erneut zahlreiche interessante News aus dem Immobiliensektor, die im immonewfeed thematisiert wurden.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht die kürzlich von der Linken und von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag eingebrachten Anträge zur Miet- und Wohnungspolitik positiv. Die Linke fordert Neuregelungen bei der energetischen Gebäudesanierung, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Auch die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, die Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden aufzustocken, findet beim DMB Anklang. Insgesamt befürwortet der DMB die Forderungen der Oppositionsparteien und sieht die Bundesregierung in der Pflicht, Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, gegen steigende Mietpreise und für die energetische Sanierung von Gebäuden durchzuführen.

Wer bei der Planung eines Hauses auf klare Gebäudeformen achtet, spart Energie und Geld – der Deutschen Energie-Agentur (dena) zufolge verbrauchen schlichte, würfelförmige Häuser weniger Energie als verschachtelte Immobilien. Wird ein solch kompaktes Haus mit einer effektiven Wärmedämmung und einer modernen Heizanlage ausgestattet, seien niedrige Energiekosten gewährleistet. Daneben lässt sich auch mit Jalousien, Fensterläden und einem optimierten Grundriss Energie sparen, so die dena.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) stellt fest, dass die Qualität am Bau nachlässt. Dies gilt vor allem für Baustellen, auf denen verschiedene kleine Subunternehmen tätig sind, da viele Bauleistungen inzwischen von Firmen mit nicht ausreichend qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden, so der Verband. So stellten die Sachverständigen des VPB bei Baukontrollen häufig Mängel wie unverschlossene Fugen oder nicht ordnungsgemäße Mauerwerksverbände fest. Der VPB empfiehlt, schon während der Bauphase auf etwaige Mängel zu achten und schnellstmöglich beseitigen zu lassen – empfehlenswert sei es, einen Sachverständigen hinzuziehen.

Wird durch Verschulden des Bauträgers die Wohnungsübergabe für einen längeren Zeitraum verzögert, und kann der Käufer nicht auf einen in etwa gleichwertigen Wohnraum zugreifen, muss der Bauträger ihm eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zahlen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschied (AZ VII ZR 172/13). Im aktuellen Fall hatten Wohnungskäufer eine Altbauwohnung von einem Bauträger erworben, die vertragsgemäß am 31. August 2009 hätte fertiggestellt und übergeben werden müssen – doch die Wohnung war im Herbst 2011 noch immer nicht bezugsfertig. Der BGH bestätigte daher eine Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum Oktober 2009 bis September 2011, von der allerdings ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent für bei privater Nutzung nicht angefallene Kosten und Vermietergewinn abgezogen wurde.

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wavepoint e.K.
Sascha Tiebel
Münsters Gäßchen 16

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