MPC MS Santa P-Schiffe: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

MPC MS Santa P-Schiffe: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegte Dachfonds MS Santa P-Schiffe investierte in sechs Schiffe. Für die Gesellschaften der Schiffe MS Santa Patricia und MS Santa Priscilla wurde schon vor geraumer Zeit Antrag auf Insolvenz gestellt. Nun hat das Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Dachfonds eröffnet (Az.: 5 IN 91/14). Anleger müssen nicht nur den Totalverlust ihres investierten Geldes, sondern eventuell auch die Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen befürchten.

Die Beteiligung an dem Dachfonds verlief für die Anleger alles andere als erfreulich. Auf Grund der Krise der Schifffahrt blieben die Ausschüttungen hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder ganz aus. Doch das dicke Ende könnte erst noch kommen, wenn der Totalverlust des investierten Geldes eintritt und erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert werden. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Grundlage für den Anspruch auf Schadensersatz liefern. Die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition wie schwankende Charterraten, Wechselkursverluste oder lange Laufzeiten aufgeklärt werden müssen. Dies kann alles zu einer wirtschaftlichen des Fonds führen und den Totalverlust für die Anleger bedeuten. Daher war die Beteiligung am MPC Fonds MS Santa P-Schiffe nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Außerdem hätten die Banken nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Frage kommen. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von der Kapitalanlage verschaffen kann.

Anleger, die ihre Forderungen durchsetzen wollen, sollten nicht mehr lange warten, da schon bald die Verjährung der Ansprüche einsetzen könnte.

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