Das Bestellerprinzip und seine Möglichkeiten

Eine Lösung fürs Bestellerprinzip – diese Ankündigung erzeugte erfreulicherweise bei den Medien große Resonanz. Anders als die verbreitete Botschaft, visiert Haferkamp Immobilien jedoch nicht die einseitige Belastung von Mietern mit der Maklerprovision an. Vielmehr steht das Unternehmen jeder Regelung, die eine faire Lösung für beide Seiten darstellt und diesen echte Leistung garantiert, offen gegenüber.

Möglichkeit 1: Das echte Bestellerprinzip

Zahlen soll der, der eine Leistung bestellt. Dies kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter sein. So sah es der erste Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor.

Haferkamps Antwort auf diese gesetzlichen Ausgangslage: Ein umfassender Service für Mietinteressenten und Vermieter auf Basis eines innovativen Matching-Tools, das die Objekt- und Interessentensuche für beide Seiten erleichtert – und für das sich die Zahlung einer Courtage lohnt. Zeit und Kosten werden so gespart, die Möglichkeit, die Wunschimmobilie oder den Wunschkandidaten zu finden, deutlich maximiert.

„Ob Mieter oder Vermieter: Wer einen Suchauftrag erteilt, erhält von uns eine Vielzahl qualifizierter Dienstleistungen“, so Jens-Hendrik Haferkamp. Für potenzielle Mieter umfasst er die gezielte Suche nach dem Wunschobjekt, die Vereinbarung von Einzelbesichtigungsterminen, Besichtigungen nach 20 Uhr oder am Wochenende sowie eine gründliche Prüfung des Vertrags. Bei der ausschließlichen Suche nach provisionsfreien Objekten ist dieser Service für Mieter sogar kostenlos, denn in diesem Fall zahlt der Vermieter die Courtage – und das in der Regel in vollem Bewusstsein darüber, was der Makler leistet. So wie die Makler im Auftrag des Mietinteressenten nach dem passenden Objekt Ausschau halten, begeben sie sich im Auftrag der Eigentümer auf die Suche nach solventen Mietern.

Von den in den Medien gerne angeprangerten „Tricks“, die Vermieter zulasten der Mieter von den Maklerkosten befreien sollen, kann bei dieser Lösung keine Rede sein, denn dieses Angebot basiert auf einem Gesetz, das Vertragsfreiheit gewährt. „Fair wie wir finden und erfolgreich wie die Erfahrung zeigt, denn sowohl Mietinteressenten als auch Vermieter schätzen unsere Maklerleistungen und honorieren diese gern“, ergänzt Jens-Hendrik Haferkamp. Jeder Mieter, der bereits auf Rückmeldungen von überlasteten Hauverwaltungen oder Privateigentümern gewartet hat, wird immer wieder bereitwillig einen professionellen Makler beauftragen. Jeder Vermieter, der jemals einen Interessentenansturm erlebt hat, wird sich freuen, einen Immobilien-Fachmann an seiner Seite zu haben. Das sei in der Vergangenheit so gewesen und werde sich auch in Zukunft nicht ändern.

Möglichkeit 2: Die Maklercourtage zahlt immer der Vermieter.

Wird jedoch am Prinzip des Gesetzesentwurfs vom 1.10.2014 festgehalten, überträgt die Ausschließlichkeitsklausel die Maklerkosten von vornherein auf den Vermieter. Dieser erhält von Haferkamp Immobilien ein schriftliches Leistungsversprechen über die professionelle Vermarktung seiner Immobilie. Vorstellbar ist auch ein Garantiepaket, über das der Makler für die Solvenz des ausgewählten Mieters haftet.

Noch sorgt der neue Gesetzesentwurf für Diskussionen, denn die Ausschließlichkeitsklausel, welche die Maklerkosten allein dem Vermieter überlässt, ist anscheinend nicht mit bestehendem Recht vereinbar. Wir hoffen auf eine zeitnahe Entscheidung, die wir ganz gleich wie sie ausfällt – begrüßen“, sagt Jens-Hendrik Haferkamp.

Haferkamp Immobilien GmbH
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